Je nach Nutzergruppen werden folgende Tarife angewandt:
Unentgeltliche Nutzung – Tarif A
Eine unentgeltliche Nutzung ist möglich:
bei ergänzender Nutzung der Sozial- und Gruppenräume bei großen Sportevents (bei denen die Stadt Esslingen am Neckar als Veranstalter auftritt)
bei Angeboten/Veranstaltungen von Bürgergruppen oder zivilgesellschaftlichen Initiativen wie Bürgerausschüssen, Agendagruppen und weiteren Initiativen
durch die beiden Vereine SV 1845 Esslingen und FC Esslingen
Nutzungen durch Bildungseinrichtungen (wenn keine Kursgebühren erhoben werden)
Vergünstigte Nutzung – Tarif B
Die vergünstigte Nutzung ist möglich bei:
Nutzungen durch Vereine, Kirchen, Schulen, Kindergärten, Hochschule
Nutzungen durch städtische Ämter und Einrichtungen
Nutzungen durch das Quartiersmanagement der „Sozialen Stadt Mettingen-West, Brühl, Weil“
Nutzungen durch politische Parteien ohne Öffentlichkeit für gemeinnützige, kulturelle, sportliche oder politische Veranstaltungen (ohne Öffentlichkeit), Bildungsveranstaltungen, Schulungs- und Übungsangebote etc.
Nutzungen durch Bildungseinrichtungen (wenn Kursgebühren erhoben werden)
Reguläre Nutzung – Tarif C
Die regulären Nutzungsbedingungen greifen bei:
(Sport-)Veranstaltungen, bei denen Eintrittsgeld verlangt wird (wenn die Stadt Esslingen nicht als Veranstalter auftritt)
Nutzung durch Privatpersonen für eigene Feste und Feierlichkeiten